Warum Strahlen bei der Aufzugmodernisierung?
Aufzugkabinen, Schachttüren, Tragrahmen und Schienensysteme sind bei Modernisierungsprojekten häufig mehrere Jahrzehnte alt und mit mehreren Lackschichten überzogen. Mechanisches Schleifen erreicht Profilhinterschnitte und Schweißnähte unzuverlässig, chemisches Abbeizen bleibt in Spalten und Falzen zurück. Strahlen mit Kupferschlacke entfernt Altlack, Flugrost und Verkrustungen in einem Arbeitsgang und legt eine gleichmäßige, mineralische Oberfläche frei – die Voraussetzung für eine dauerhafte Pulverbeschichtung oder Industrielackierung mit definiertem Ankerprofil.
Kupferschlacke nach DIN EN ISO 11126-3 ist scharfkantig, Härte 6–7 Mohs, silikosefrei (unter ein Prozent freie Kieselsäure) und hinterlässt keine Eisenrückstände, die später Pittingbildung verursachen könnten. Quarzsand ist nach TRGS 559 in Deutschland verboten – Kupferschlacke ist eine zugelassene Alternative.
Edelstahl- und Aluminiumteile: Materialhinweis
Edelstahl-Kabinen und Edelstahl-Türrahmen sollten nicht mit eisenhaltigen Strahlmitteln behandelt werden, da Eisenrückstände Flugrost auf der Edelstahloberfläche auslösen können. Für Edelstahl werden in der Regel nichteisenhaltige Strahlmittel wie Korund, Glasperlen oder spezielle Edelstahl-Strahlmittel bevorzugt. Aluminiumbauteile, sofern in der Aufzuganlage vorhanden, sind ebenfalls für Kupferschlacke nicht erste Wahl. Verbindlich sind die Vorgaben des Aufzugherstellers und des Beschichtungssystems.
Bauteilbezogene Richtwerte aus der Praxis
| Bauteil | Körnung | Druck | Ankerprofil Ra |
|---|---|---|---|
| Stahlblech-Kabinenwände (1,0–1,5 mm) | 0,2–0,8 mm | 4–5 bar | 6–10 µm |
| Schachttüren, Türrahmen | 0,2–0,8 mm | 4–6 bar | 6–10 µm |
| Tragrahmen, Fangrahmen | 0,5–1,4 mm | 6–8 bar | 10–14 µm |
| Führungsschienen (Stahl) | 0,5–1,4 mm | 6–8 bar | 10–14 µm |
| Gegengewichte, Maschinenrahmen | 1,0–1,4 mm | 7–8 bar | 14–18 µm |
| Schachtgrubenteile, Pufferaufnahmen | 0,5–1,4 mm | 6–8 bar | 10–14 µm |
| Kabinendach, Maschinenraumboden | 0,2–0,8 mm | 4–6 bar | 6–10 µm |
Verbrauch pro Anlage
| Anlagenart | Strahlmittel gesamt | Säcke à 25 kg |
|---|---|---|
| Kompakter Personenaufzug (4 Personen) | 50–100 kg | 2–4 |
| Mittlerer Personenaufzug (8 Personen) | 80–180 kg | 3–7 |
| Lastenaufzug | 200–400 kg | 8–16 |
| Komplette Schachtmodernisierung | 300–800 kg | 12–32 |
| Industrieaufzug, Bühne | 500–1200 kg | 20–48 |
Schritt für Schritt – Vorgehen aus der Praxis
- Demontage und Vorreinigung: Kabinenwände, Türen und demontierbare Schachtbauteile in die Werkstatt bringen, fest installierte Bauteile am Einbauort vorbereiten.
- Empfindliche Komponenten schützen: Antrieb, Schaltschrank, Sensoren, Kabel, Lager und Dichtflächen abdecken oder demontieren.
- Probe an unauffälliger Stelle: Druck und Körnung an einer Innenseite testen, bevor sichtbare Bauteile bearbeitet werden – insbesondere bei dünnen Kabinenblechen.
- Strahlen in Bahnen: 25–35 cm Düsenabstand für Kabinenbleche, 20–25 cm für tragende Bauteile, 45–60° Strahlwinkel.
- Schweißnähte und Profile schonen: Spalten und Hinterschnitte mit angepasstem Düsenwinkel, ohne an einer Stelle zu verweilen.
- Reinheitsgrad prüfen: Sa 2,5 nach DIN EN ISO 8501-1 ist häufiger Zielwert für Pulverbeschichtung und Industrielackierung (Richtwert).
- Zeitnah grundieren oder beschichten: Innerhalb weniger Stunden 2K-EP-Grundierung oder Pulverbeschichtung auftragen, um Flugrost zu vermeiden.
- Funktionsflächen prüfen: Führungsflächen, Lagersitze und Pufferaufnahmen vor Wiedereinbau auf Maßhaltigkeit kontrollieren.
Mengen und Lieferung an Aufzugbetriebe
Erfahrungswerte: Aufzug-Modernisierungsbetrieb mit eigener Strahlkabine ca. 200–800 kg/Monat (Richtwert). Lieferung erfolgt im 25-kg-Sack ab Lager Prebitz, DHL versandkostenfrei in alle deutschen Postleitzahlen, in der Regel 2–5 Werktage Lieferzeit. Für regelmäßige Großabnahme und Palettenlieferung nehmen wir Anfragen per E-Mail oder Telefon entgegen.
Sicherheit und Vorschriften
Für Strahlarbeiten an Aufzugbauteilen gelten TRGS 559 (Quarzhaltige Stäube), DGUV-Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) und DGUV-Information 209-053. Bei Modernisierungsarbeiten am Aufzug zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Pflichtausrüstung beim Strahlen: Strahlhelm mit Frischluftzufuhr, Schutzanzug, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz. Strahlarbeiten sind in zugelassenen Strahlkabinen oder Strahlräumen mit Absaugung auszuführen. Verbrauchtes, reines Strahlmittel: Abfallschlüssel 12 01 21 (nicht gefährlich); mit Lackrückständen 12 01 16. Weitere Hinweise unter BAuA und Wikipedia: Kupferschlacke.