TL;DR
Technische Produktinformationen zu Kupferschlacke (Kupfersilikatschlacke): Mohshaerte 6-7, Schuettdichte 1,6 Mg/m3, DIN EN ISO 11126-3, Abfallschluessel 12 01 21.
Kupferschlacke (auch Kupfersilikatschlacke) Technisches Datenblatt – Gesundheit, Arbeitsschutz und TRGS 559
Kupferschlacke (Eisensilikatschlacke) ist als Strahlmittel nicht als Gefahrstoff eingestuft. Mit weniger als 1 % freiem kristallinem Siliziumdioxid erfuellt sie die TRGS 559 und gilt als silikosefreies Strahlmittel. Bei sachgemaesser Anwendung mit persoenlicher Schutzausruestung (PSA) bestehen keine besonderen Gesundheitsrisiken. Die Entsorgung gebrauchter Kupferschlacke erfolgt als nicht gefaehrlicher Abfall unter dem Abfallschluessel 12 01 21.
Gefahrstoffeinstufung nach GHS/CLP
Kupferschlacke als Strahlmittel unterliegt keiner Einstufung als Gefahrstoff gemaess der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Das bedeutet:
- Kein Gefahrenpiktogramm erforderlich
- Keine H-Saetze (Hazard Statements) zugeordnet
- Keine P-Saetze (Precautionary Statements) vorgeschrieben
- Kein Signalwort (Gefahr/Achtung)
Dennoch entsteht bei jedem Strahlvorgang Feinstaub, der bei Einatmung gesundheitsschaedlich sein kann. Daher ist trotz fehlender Gefahrstoffeinstufung das Tragen persoenlicher Schutzausruestung beim Strahlen unbedingt erforderlich.
Chemische Identitaet und Zusammensetzung
| Stoffname | Kupferhuettenschlacke / Eisensilikatschlacke |
| Chemische Formel | FeSiO₃ (vereinfacht) |
| CAS-Nummer | 65996-69-2 (Kupferhuettenschlacke) |
| Freies kristallines SiO₂ | < 1 % (amorph gebunden in Silikatmatrix) |
| Aggregatzustand | Fest (scharfkantiges Granulat) |
| Farbe | Braun bis schwarz |
| Geruch | Geruchlos |
| pH-Wert | Neutral |
| Schmelzpunkt | 1.460 °C |
| Loeslichkeit in Wasser | Unloeslich |
Quelle: Produktdatenblatt Strahlofix, DIN EN ISO 11126-3
TRGS 559 – Quarzhaltiger Staub beim Strahlen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 559 (TRGS 559, Fassung 05.06.2020) regelt den Umgang mit quarzhaltigem Staub am Arbeitsplatz. Sie ist die zentrale Vorschrift für den Arbeitsschutz beim Strahlen in Deutschland.
Zentrale Anforderungen der TRGS 559
- Strahlmittel-Grenzwert: Strahlmittel duerfen hoechstens 2 % freies kristallines Siliziumdioxid (Quarz, Cristobalit) enthalten.
- Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): Für alveolengaengige Quarzfeinstaub-Fraktion gilt ein Grenzwert von 0,05 mg/m³ (A-Staub).
- Kupferschlacke: Mit < 1 % freiem kristallinem SiO₂ liegt Kupferschlacke deutlich unter dem 2-%-Grenzwert und ist damit als silikosefreies Strahlmittel zugelassen.
Die TRGS 559 verlangt darüber hinaus, dass bei allen Strahlarbeiten organisatorische und technische Schutzmassnahmen umgesetzt werden – unabhaengig vom verwendeten Strahlmittel. Dazu gehoeren: Absaugung am Entstehungsort, Abschottung des Strahlbereichs, und persoenliche Schutzausruestung.
Gesundheitsrisiken und Schutzmassnahmen
Silikose-Risiko
Silikose (Quarzstaublunge) ist eine schwere, unheilbare Lungenerkrankung, die durch das Einatmen von feinem kristallinem Quarzstaub verursacht wird. Sie war historisch der Hauptgrund für das Verbot von Quarzsand als Strahlmittel in Deutschland.
Kupferschlacke enthaelt weniger als 1 % freies kristallines Siliziumdioxid. Das SiO₂ in Kupferschlacke liegt ueberwiegend gebunden in der amorphen Silikatmatrix vor und wird beim Strahlen nicht als kristalliner Quarzstaub freigesetzt. Das Silikose-Risiko durch Kupferschlacke ist daher im Vergleich zu Quarzsand deutlich geringer als bei Quarzsand.
Staubbelastung
Beim Strahlen mit jedem Strahlmittel – einschliesslich Kupferschlacke – entsteht Feinstaub. Dieser besteht aus zersplitterten Strahlmittelpartikeln und abgetragenem Oberflächematerial. Auch wenn dieser Staub kein Silikose-Risiko birgt, ist die Einatmung groesserer Mengen grundsaetzlich zu vermeiden:
- Alveolengaengiger Feinstaub (A-Staub) kann bei dauerhafter Exposition Atemwegsreizungen verursachen
- Wenn schadstoffhaltige Beschichtungen abgestrahlt werden, können toxische Staeube (Blei, Chrom) freigesetzt werden
Erforderliche persoenliche Schutzausruestung (PSA)
| Schutzausruestung | Typ | Warum notwendig? |
|---|---|---|
| Atemschutz | Freistrahlen: Strahlhelm mit Frischluftversorgung. Kabine: mind. FFP2-Maske | Schutz vor Feinstaub |
| Augenschutz | Strahlhelm mit Sichtscheibe oder Schutzbrille (geschlossen) | Schutz vor Strahlmittelrueckprall |
| Gehoerschutz | Kapselgehoerschutz oder Ohrstöpsel | Strahllaerm kann 100 dB(A) ueberschreiten |
| Handschuhe | Lederhandschuhe oder strapazierfaehige Arbeitshandschuhe | Schutz vor Abrieb und Rueckprall |
| Schutzkleidung | Strahlanzug oder feste Arbeitskleidung | Schutz der Haut vor Strahlmittelrueckprall |
| Sicherheitsschuhe | S3-Sicherheitsschuhe | Schutz vor herabfallenden Teilen und Ausrutschen auf Strahlmittel |
Erste-Hilfe-Massnahmen
- Einatmen von Staub: Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Atembeschwerden aerztliche Hilfe aufsuchen.
- Augenkontakt: Augen sofort mit klarem Wasser spuelen (mindestens 15 Minuten). Bei Reizung aerztliche Hilfe aufsuchen.
- Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife waschen. Kupferschlacke verursacht keine chemischen Hautreaktionen, kann aber durch scharfe Kanten mechanische Reizungen verursachen.
- Verschlucken: Mund mit Wasser ausspuelen. Kein Erbrechen ausloesen. Bei Unwohlsein aerztliche Hilfe aufsuchen.
Brand- und Explosionsschutz
Kupferschlacke ist ein anorganisches, mineralisches Material. Sie ist:
- Nicht brennbar (Schmelzpunkt 1.460 °C)
- Nicht explosiv
- Nicht oxidierend
- Keine Bildung gefaehrlicher Zersetzungsprodukte bei normalen Einsatztemperaturen
Es sind keine besonderen Brandschutzmassnahmen für die Lagerung und Handhabung von Kupferschlacke erforderlich.
Umweltverhalten
- Wasserloeslichkeit: Kupferschlacke ist in Wasser unloeslich. Die gebundenen Metalloxide werden unter normalen Bedingungen nicht ausgelaugt.
- Boden: Unbelastete Kupferschlacke stellt keine Gefahr für Boeden dar. Bei Kontamination durch Strahlprozesse gelten die Regelungen für gefaehrliche Abfaelle.
- Wassergeaehrdungsklasse: Kupferschlacke ist kein wassergefaehrdender Stoff (nicht in WGK eingestuft).
- Entsorgung: Abfallschluessel 12 01 21 (nicht gefaehrlich) oder 12 01 20* (bei Schadstoffbelastung). Details auf unserer Seite Kupferschlacke entsorgen.
Weiterführende Informationen
- Was ist Kupferschlacke? — Definition und Eigenschaften
- Kupferschlacke Datenblatt — Technische Spezifikationen
Transport und Lagerung
- Transportklassifizierung: Kupferschlacke ist kein Gefahrgut im Sinne der ADR (Strassentransport), IMDG (Seetransport) oder IATA (Lufttransport).
- UN-Nummer: Keine (kein Gefahrgut).
- Lagerung: Trocken lagern, vor Feuchtigkeit schuetzen. Keine besonderen Temperaturanforderungen. Originalverpackung (25-kg-Säcke) bis zur Verwendung verschlossen halten.
Haeufig gestellte Fragen zu Sicherheit und Gesundheit
Ist Kupferschlacke radioaktiv?
Kupferschlacke als Strahlmittel wird aus modernen Kupferverhuettungsprozessen hergestellt und weist keine erhoehte Radioaktivitaet auf. Die historischen Mansfelder Kupferschlackensteine (Baumaterial aus der DDR-Zeit) hatten aufgrund des uranhaltigen Kupferschiefers der Mansfelder Mulde erhoehte Strahlenwerte – dies betrifft jedoch ein voellig anderes Produkt und hat keine Relevanz für heutiges Kupferschlacke-Strahlmittel.
Verursacht Kupferschlacke Silikose?
Nein. Silikose wird durch das Einatmen von freiem kristallinem Quarzstaub verursacht. Kupferschlacke enthaelt weniger als 1 % freies kristallines SiO₂ (TRGS 559 erlaubt bis 2 %). Das Siliziumdioxid in Kupferschlacke liegt gebunden in der amorphen Silikatmatrix vor und wird beim Strahlen nicht als kristalliner Quarz freigesetzt. Kupferschlacke wurde als silikosefreie Alternative zu Quarzsand entwickelt.
Welche PSA brauche ich beim Strahlen mit Kupferschlacke?
Beim Freistrahlen: Strahlhelm mit Frischluftversorgung, Strahlanzug, Lederhandschuhe, S3-Sicherheitsschuhe. In geschlossenen Strahlkabinen: mindestens FFP2-Atemschutzmaske, geschlossene Schutzbrille, Gehoerschutz, Handschuhe. Unabhaengig vom Einsatzort ist Gehoerschutz empfohlen, da der Strahllaerm 100 dB(A) ueberschreiten kann.
Was sagt die TRGS 559 zu Kupferschlacke?
Die TRGS 559 (Technische Regel für Gefahrstoffe, Fassung 05.06.2020) regelt den Umgang mit quarzhaltigem Staub. Sie schreibt vor, dass Strahlmittel hoechstens 2 % freies kristallines Siliziumdioxid enthalten duerfen. Kupferschlacke liegt mit < 1 % deutlich unter diesem Grenzwert und ist damit als Strahlmittel zugelassen. Zusaetzlich definiert die TRGS 559 einen Arbeitsplatzgrenzwert von 0,05 mg/m³ für alveolengaengigen Quarzfeinstaub.
Ist Kupferschlacke wassergefaehrdend?
Kupferschlacke ist in Wasser unloeslich und nicht als wassergefaehrdender Stoff eingestuft. Die gebundenen Metalloxide werden unter normalen Bedingungen nicht ausgelaugt. Bei der Verwendung im Freien sollte dennoch darauf geachtet werden, dass gebrauchtes Strahlmittel nicht in Gewaesser gelangt – insbesondere wenn beim Strahlen schadstoffhaltige Beschichtungen abgetragen wurden.