Brücke strahlen mit Kupferschlacke
Korrosionsschutz-Sanierung an Stahlbrücken nach ZTV-ING. Kupferschlacke erreicht den geforderten Reinheitsgrad SA 2.5 bis SA 3 normgerecht und wirtschaftlich.
Normen für Brückenstrahlen
Für Stahlbrücken gelten die ZTV-ING und die Richtlinie RPE-ING des Bundesverkehrsministeriums. Der geforderte Reinheitsgrad ist SA 2.5, bei Erneuerungsanstrichen teilweise SA 3.
Arbeit unter Einhausung
Brückenstrahlarbeiten erfolgen unter Einhausung, die Strahlstaub und Altfarbenreste auffängt. Kupferschlacke erzeugt weniger Staub als viele alternative Strahlmittel, was die Einhausungstechnik vereinfacht.
Entsorgung bei Altanstrichen
Bei bleihaltigen Altanstrichen (häufig bei Brücken vor 1970) ist das verbrauchte Strahlmittel als Sondermüll nach LAGA zu entsorgen. Eine Deklarationsanalyse ist vor Entsorgung Pflicht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Norm gilt für das Brückenstrahlen in Deutschland?
Für das Strahlen von Stahlbrücken in Deutschland gilt die ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten). Der geforderte Reinheitsgrad ist in der Regel SA 2.5 nach DIN EN ISO 8501-1, bei Erneuerungsanstrichen teilweise SA 3.
Darf bei laufendem Verkehr gestrahlt werden?
In der Regel wird beim Brückenstrahlen unter Einhausung gearbeitet, die Strahlmittelrückstände auffängt und Staubemissionen verhindert. Bei Kupferschlacke ist die Staubentwicklung geringer als bei anderen Strahlmitteln, was die Einhausung vereinfacht.
Wie wird der Strahlmittelabfall bei Brücken entsorgt?
Das verbrauchte Strahlmittel wird unter der Einhausung aufgefangen, von groben Verunreinigungen getrennt und als Bauschutt entsorgt. Bei bleihaltigen Altanstrichen ist eine Sonderentsorgung nach LAGA erforderlich.